!! Sie können ohne Schutz die Praxis nicht betreten !!
Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) = FFP-Maske ('OP-Maske') oder selbstgenähte Maske oder Schal
Ab sofort gilt die bundesweite Anordnung:
Kein Zutritt zu Arzt-Praxen ohne Mund-Nasen-Bedeckung
Sobald Sie die Praxis-Räume betreten, ist die Bedeckung anzulegen.
Dies gilt besonders, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, wie es häufig bei der Patientenversorgung der Fall ist.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dient in erster Linie dem Schutz Anderer, falls man selbst unbemerkt mit dem Corona-Virus infiziert sein sollten.